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Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung

Antworten zu Einkommensteuererklärung, Steuerabzügen und dem ELSTER Portal

Steuererklärung und Dokumentation auf einem Schreibtisch

Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres – wenn Sie diese selbst einreichen. Nutzen Sie einen Steuerberater, haben Sie bis zum 31. August Zeit. Als Arbeitnehmer mit Einkünften nur aus nichtselbstständiger Arbeit müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, es sei denn, Sie hatten Lohnsteuer zu viel gezahlt oder es gab andere Einkünfte.

Sie können Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 pro Kilometer), Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Berufskleidung absetzen. Darüber hinaus gibt es Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung), Spenden und Kirchensteuer. Haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Handwerkerarbeiten in Ihrer Wohnung – können Sie mit bis zu 20 % der Kosten (maximal 4.000 ) abziehen.

Das ELSTER Portal (Elektronische Steuererklärung) ist das offizielle Abgabesystem der Finanzbehörden – kostenlos und sicher. Sie registrieren sich einmalig, laden Ihre Unterlagen hoch und reichen Ihre Steuererklärung digital ein. Seit 2023 ist die digitale Abgabe für alle Steuerpflichtigen verpflichtend, Papierabgaben werden nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 4–6 Wochen, im digitalen Format oft schneller.

Sie müssen Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen – das Finanzamt fordert diese nur an, wenn es Nachfragen gibt. Es ist aber wichtig, dass Sie alle Unterlagen für mindestens 10 Jahre aufbewahren und griffbereit haben. Eine strukturierte Dokumentation erspart Ihnen später Stress bei eventuellen Rückfragen des Finanzamtes.

Ja, Sie können eine Steuererklärung korrigieren, indem Sie eine Änderungsmitteilung einreichen – das ist im ELSTER Portal möglich. Das funktioniert grundsätzlich unbegrenzt, aber achten Sie darauf: Wenn das Finanzamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat, müssen Sie gegen diesen Einspruch einlegen (Frist: einen Monat nach Bekanntgabe). Haben Sie dagegen noch nicht eingereicht, ist eine Neueingabe mit korrekten Daten die einfachste Lösung.

Die „Steuererklärung für Arbeitnehmer” (Anlage N) ist eine vereinfachte Form für Angestellte mit Einkünften nur aus nichtselbstständiger Arbeit. Die vollständige Einkommensteuererklärung ist umfassender und erforderlich, wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen oder anderen Quellen haben. Für Freiberufler und Selbstständige ist die komplette Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder Bilanz notwendig.

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